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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Entrümpelung Graz

Stand: 15.7.2026

Für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Entrümpelung (Räumung durch Entfernung wertlosen Gutes) der Firma Entrümpelung Graz gelten die folgenden AGB.

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen Entrümpelung Graz und Auftraggebern, inkludiert sind alle Angebote, Beratungen, Tätigkeiten vor Ort und Ausführungen.

2. Leistung & Angebot

Angebote und Kostenvoranschläge sind freibleibend. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. Wir erbringen Leistungen fachgerecht nach aktuellem Stand der Technik.

3. Abrechnung

Die Fakturierung erfolgt nach Abschluss der Dienstleistung. Rechnungen sind spesenfrei und ohne Abzug fällig. Verzugszinsen gelten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (für Verbraucher bzw. Unternehmen).

4. Storno & Haftung

Terminabsagen unter 24 Stunden vor Einsatz können in Rechnung gestellt werden. Für Personen- und Sachschäden haftet Entrümpelung Graz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Höhere Gewalt (sowie widrige Witterungseinflüsse wie Starkregen, Sturm bei Außeneinsätzen) entbindet uns von termingerechten Leistungspflichten.

5. Erfüllungsort & Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Leistungen und Zahlungen ist Graz. Gerichtsstand ist das zuständige Bezirksgericht.